Sie haben es vielleicht nicht gewusst, aber jeden Tag begehen Sie vielleicht eine Ordnungswidrigkeit. Sei es, dass Sie nach einem harten Arbeitstag lässig Ihre Füße auf die Sitzbank legen, stundenlang telefonieren oder sogar die Türen des Zuges einklemmen, um einem verspäteten Fahrgast zu helfen… Diese Verstöße sind zwar harmlos, können Sie aber bei einer Kontrolle sehr teuer zu stehen kommen: bis zu 150 Euro Bußgeld(ja, ja). Hier finden Sie alle unbekannten Verstöße, die wir alle mindestens einmal in der Pariser Metro begangen haben.
1 – Ein unleserlicher oder zerrissener Fahrschein: 50 Euro.
Sie haben Ihren Fahrschein gekauft und ihn sogar entwertet. Aber jetzt, als Sie es achtlos in der hinteren Hosentasche verstaut haben, ist es unleserlich geworden. Oder schlimmer noch, Sie haben es zerrissen… Nun, Sie sollten wissen, dass Ihnen dafür ein Bußgeld von 50 Euro droht.
2 – Befahren einer verbotenen Richtung in einer kontrollierten Zone: 25 Euro.
Also das hier, wir geben zu, dass wir es nicht so recht verstehen… Stellen Sie sich vor: Sie finden sich in einer Station wieder, die Sie nicht kennen. Schlimmer noch: Sie haben sich verlaufen! Sie beschließen also, den Gang in eine verbotene Richtung zu nehmen, um Ihren Weg zurückzufinden. Diese Entscheidung wird Sie 25 Euro kosten! Es ist besser, jemanden nach dem Ausgang zu fragen, um zu vermeiden, dass Sie ein paar wertvolle Euro verlieren.
3 – Behinderung beim unregelmäßigen Schließen/Öffnen von Türen: 150 Euro.
Ob Sie einem verspäteten Fahrgast helfen oder Ihren Weg in den Zug erzwingen wollten, wir haben es alle mindestens einmal getan! Das Blockieren der U-Bahn-Türen, selbst wenn es nur für ein paar Sekunden ist, wird als Behinderung der Betriebsabläufe angesehen. Und diese etwas ritterliche Tat kann Sie sehr, sehr teuer zu stehen kommen: 150 Euro!
4 – Behinderung beim Ein- oder Aussteigen: 150 Euro.
Stellen Sie sich vor, Sie warten in der Hauptverkehrszeit in Saint-Lazare auf Ihre Metro. Als diese sich endlich dazu herablässt, an den Bahnsteig zu fahren, warten Sie brav an der Seite , bis die Fahrgäste den Zug verlassen haben, bevor sie einsteigen. Nur dass sich andere Leute trotz der vielen Menschen dazu entschließen, den Durchgang zu erzwingen, um einen Platz in der Metro zu finden. Das ist ärgerlich und für alle Beteiligten unangenehm, nicht wahr? Sie sollten wissen, dass ein Schaffner, der Zeuge dieser Szene wird, den oder die Täter mit einem saftigen Bußgeld von 150 Euro belegen kann. Das gilt auch für Personen, die den Verkehr in der U-Bahn-Zug behindern!
5 – Unerlaubtes Besetzen eines reservierten Platzes/Raums: 150 Euro.
Diese Regel ist zwar logisch, sollte aber trotzdem in Erinnerung gerufen werden. Wer auf einem Platz sitzt, der für eine behinderte Person, eine sehbehinderte Person oder eine schwangere Frau reserviert ist, muss mit einer Geldstrafe von 150 Euro rechnen.
6 – Verstoß gegen das Dampfer- und Rauchverbot: 135 Euro.
Ob Sie nun Zigaretten rauchen oder dampfen, Sie sollten wissen, dass das Rauchen am Bahnsteig und in der Metro strengstens verboten ist. Zuwiderhandlungen müssen mit einer Geldstrafe von 135 Euro belegt werden.
7 – Einreise/Aufenthalt einer Person in offensichtlich betrunkenem Zustand: 150 Euro.
An diesem Abend beschließen Sie , mit der Metro nach Hause zu fahren, nachdem Sie einen feuchtfröhlichen Abend verbracht haben. Ganz klar: Sie haben ein Glas zu viel getrunken und das sieht man Ihnen auch an! Auch wenn Sie die Metro statt des Autos genommen haben, um nach Hause zu kommen (und wir gratulieren Ihnen dazu), ist das Betrinken in der Metro verboten und sehr teuer: 150 Euro!
8 – Beschmutzung, leichte Verschmutzung des Materials: 60 Euro.
Ob Sie nun müde vom Tag sind, zwischen zwei Stationen ein Nickerchen machen oder beim Aperitif etwas zu viel getrunken haben – wir alle haben unsere Schuhe auf die Sitzbank gestellt. Nun, Sie sollten wissen, dass dies verboten ist! Dafür drohen Ihnen 60 Euro Bußgeld… es wäre doch schade, sie dummerweise zu verlieren, oder?